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Teilnahmebedingungen Wettbewerb

Veranstalter des Wettbewerbs

Für die Abhaltung, Durchführung ist die Schweizerische Schälmühle E. Zwicky AG, Müllheimerstrasse 7, 8554 Müllheim-Wigoltingen verantwortlich. Der Wettbewerb wird in keiner Weise von Facebook oder Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Sie haben nichts mit dem Wettbewerb zu tun und stehen nicht als Ansprechpartner zur Verfügung.

Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen mit Domizil in der Schweiz, die volljährig und urteilsfähig sind. Zwicky-Mitarbeitende können am Wettbewerb nicht teilnehmen.

Dauer des Wettbewerbs

Der Wettbewerb startet am 16. August 2021 und dauert bis zum 30. September 2021.

Folgende Teilnahmebedingungen gelten für den Wettbewerb «Gute Energie»

1. Allgemeine Informationen
Schweizerische Schälmühle, E. Zwicky AG, Müllheimerstrasse 7, 8554 Müllheim-Wigoltingen (im Folgenden «Zwicky» genannt) führt unter dem Titel «Gute Energie» einen Wettbewerb durch. Ab dem 16. August 2021 bis zum 30. September 2021 können Personen Fotos und/oder Aussagen, wie sie gute Energie tanken, auf der Website zwicky-energie.ch hochladen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos abgesehen von den üblichen Kommunikationskosten) und unabhängig vom Abschluss eines Kaufvertrags.

2. Voraussetzungen der Teilnahme
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen von mindestens 18 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz.

3. Wettbewerb «Gute Energie»
Um am Wettbewerb teilzunehmen zu können, muss ein elektronisches Teilnahmeformular ausgefüllt sowie gemäss Instruktion auf der Wettbewerbsseite ein Foto oder eine Aussage auf zwicky-energie.ch hochgeladen werden. Zudem ist die Zustimmung der Teilnahmebedingungen erforderlich. Das hochgeladene Foto /die Aussage wird mit den bei der Registrierung angegebenen Vornamen und Ort in der Bildgalerie veröffentlicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit den Upload ohne Angabe zu veröffentlichen. Dafür muss beim Kontaktformular der entsprechende Hacken gesetzt werden. Ein Foto oder eine Aussage nimmt am Wettbewerb teil, sobald es von Zwicky gemäss den nachstehenden Kriterien überprüft und zur Teilnahme freigegeben wurde. Freigegebene Fotos oder Aussagen werden in der Bildergalerie veröffentlicht. Fotos oder Aussagen können von Zwicky abgelehnt werden, wenn sie den Instruktionen auf der Website nicht entsprechen bzw. die Teilnahmebedingungen nicht erfüllt sind. Sämtliche Fotos und Aussagen, deren Inhalt gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstossen (namentlich wegen pornografischen, sexistischen, rassistischen, religiösen, kriminellen oder gewaltdarstellenden Inhalts) oder anderweitig nicht den Instruktionen auf der Website entsprechen, werden abgelehnt bzw. nicht berücksichtigt. Bei der diesbezüglichen Entscheidung steht Zwicky freies Ermessen zu. Eine Anfechtung dieses Entscheides ist nicht möglich. Zwicky kann die Fotos oder Aussagen ohne Angabe von Gründen ablehnen.

3.1 Regeln und Bedingungen bezüglich der Fotos und Aussagen des Wettbewerbs «Gute Energie»
Bezüglich der eingereichten Fotos und Aussagen gelten überdies die folgenden Regeln und Bedingungen: Mit dem Hochladen eines Fotos oder einer Aussage und der Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen überträgt der Teilnehmer alle Rechte, insbesondere die uneingeschränkten Nutzungsrechte am Foto und der Aussage an Zwicky und verzichtet, soweit möglich, auf die Ausübung seiner Urheberpersönlichkeitsrechte. Der Teilnehmer sichert zu, dass er der Urheber/Hersteller des hochgeladenen Fotos ist und dass er alle entsprechenden Nutzungs- und Leistungsschutzrechte sowie sonstigen Rechte an der Aufnahme hat. Er bestätigt, dass das Foto frei von Ansprüchen Dritter ist. Sofern Dritte auf dem hochgeladenen Foto abgebildet sind, sichert der Teilnehmer zu, dass er berechtigt ist, über die ent-sprechenden Rechte dieser Personen zu verfügen. DerTeilnehmer sichert zu, dass er Zwicky schad- und klaglos halten wird, falls Zwicky von einer abgebildeten Person in Anspruch genommen wird. Ausserdem sichert der Teilnehmende zu, dass die Aufnahme nicht gegen geltendes Recht verstösst und zu keinen sonstigen Beanstandungen Anlass gibt. Der Teilnehmer verwendet keine deutlich erkennbaren Abbildungen von urheberrechtlich geschützten Werken oder Marken in seinen Aufnahmen. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass Zwicky nur in der Lage ist, Fotos und Texte von den eigenen Internet- und Facebook-Seiten zu entfernen. Sollten die Fotos im Internet durch andere Nutzer weiterverbreitet worden sein, trägt Zwicky keine generelle Löschverantwortung.

4. Teilnahmeschluss
Für diesen Wettbewerb ist der Teilnahmeschluss der 30. September 2021.

5. Preise und Ermittlung der Gewinner; Gewinnbenachrichtigung und weitere Bestimmungen
Für den durchgeführten Wettbewerb werden die Preise auf zwicky-energie.ch publiziert. Die Preise können nicht bar ausbezahlt oder umgetauscht werden. Die Gewinner werden per E-Mail innerhalb von 14 Tagen nach Teilnahmeschluss informiert. Die Teilnehmer sind selbst für die Richtigkeit und Aktualität der Kontaktangaben im Registrierungs-prozess verantwortlich. Kann ein Gewinner mittels der gemachten Kontaktangaben nicht kontaktiert werden oder innerhalb von 7 Tagen nicht erreicht werden, kann Zwicky den Gewinn an einen anderen Teilnehmer vergeben, welcher gemäss den Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ausgewählt wurde.

6. Datenschutz
Die Verwendung der persönlichen Daten der Teilnehmer erfolgt in Übereinstimmung mit dem Schweizer Datenschutzgesetz. Mit der Teilnahme an dem Wettbewerb anerkennt der Teilnehmer mittels Registrierung, dass Zwicky die persönlichen Daten, die via dem Wettbewerbsformular eingegeben werden, speichert. Diese Informationen werden ausschliesslich zu internen Marketingzwecken genutzt. Die Daten werden von Zwicky vertraulich behandelt. Über den Wettbewerb übermittelte Daten verbleiben bei Zwicky, bis der Teilnehmer uns zur Löschung auffordern, die Einwilligung zur Speicherung widerruft oder keine Notwendigkeit der Datenspeicherung mehr besteht. Zwingende gesetzliche Bestimmungen - insbesondere Aufbewahrungsfristen - bleiben unberührt.

7. Recht auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung
Der Teilnehmer hat jederzeit im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf unentgeltliche Auskunft über seine gespeicherten personenbezogenen Daten, Herkunft der Daten, deren Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Diesbezüglich und auch zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten kann der Teilnehmer sich jederzeit über die im Impressum aufgeführten Kontaktmöglichkeiten an Zwicky wenden.

8. Sonstige Bestimmungen
Für allfällige Übermittlungsfehler, Datenverluste, insbesondere im Wege der Datenübertragung und andere Leistungsstörungen infolge technischer Defekte übernimmt Zwicky keine Haftung. Zwicky behält sich das Recht vor, Teilnehmer aufgrund von falschen Angaben, Manipulationen oder der Verwendung unerlaubter Hilfsmittel von dem Wettbewerb auszuschliessen. Über den Wettbewerb wird – abgesehen von der Gewinnbenachrichtigung – keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Auf diese Teilnahmebedingungen sowie auf den Wettbewerb ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Für sämtliche Streitigkeiten betreffend diesen Teilnahmebedingungen und dem Wettbewerb sind ausschliesslich die Gerichte am Sitz von Zwicky zuständig. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. Zwicky behält sich das Recht vor, den Wettbewerb oder deren Ablauf (inkl. diese Teilnahmebedingungen) jederzeit ohne gesonderte Benachrichtigung der Teilnehmer zu ändern oder gar einzustellen und/oder die Preise zu ersetzen, wenn dies wegen unvorhersehbaren, äusseren Umständen notwendig sein sollte. Zwicky lehnt für diese Fälle jede Haftung ab.

9. Haftungsbeschränkung
Zwicky hat den Wettbewerb in guten Treuen organisiert und kann nicht haftbar gemacht werden für Schäden irgendwelcher Art und Ursprungs, welche im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Wettbewerb stehen, einschliesslich der Gewinnzuteilung und der anschliessenden Konsumation, Einlösung oder Nutzung der Preise selbst.Gerichtsstand ist der Sitz der Schweizer Schälmühle E-Zwicky AG. Es gilt Schweizer Recht.


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